- soziale Beratung, Hilfeplanung und Vermittlung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen
- Beratung bei Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsfragen
- Beratung, Gewährung, Steuerung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
- Durchführung und Gewährleistung von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- stadtteilbezogene Sozialarbeit
- Wahrnehmung der genannten Tätigkeiten im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit, im Rufbereitschaftsdienst sowie gegebenenfalls unter Nutzung eines Dienstfahrzeuges
Die Ausübung der genannten sozialpädagogischen Tätigkeiten kann in den regulären Aufgabenfeldern des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder in spezialisierten Bereichen erfolgen (z. B. Eingliederungshilfe oder unbegleitete minderjährige Ausländer).
Erforderlich sind:
- ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau in den Fachrichtungen Soziale Arbeit oder Erziehungs- und Bildungswissenschaften
- staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) bzw. ein laufendes Beantragungsverfahren
Berücksichtigt werden ebenfalls Personen, welchen die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) oder das Ergebnis der Bachelor- oder Masterarbeit in den o. g. Fachrichtungen innerhalb der nächsten 6 Monate vorliegen wird und die nach dem erfolgreichen Abschluss berechtigt sind die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) zu beantragen. Die Einstellung als Sozialarbeiter ASD (m/w/d) erfolgt jedoch frühestens, wenn der erforderliche Fachhochschul- oder Hochschulabschluss nachgewiesen werden kann.
Erwünscht sind:
- Rechtskenntnisse im BGB und SGB VIII
- Kenntnisse im Beratungsmanagement, Hilfeplanverfahren und Fallsteuerung
- Team-, Konflikt- und Kritikfähigkeit
- hohe Belastbarkeit und Stressresistenz
- Beratungs-, Präsentations- und Gesprächsführungskompetenz
Alle interessierten Personen werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen.
Im Falle einer Einstellung sind nachzuweisen:
- ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (ohne Vorstrafen)
- unbefristete und befristete Beschäftigungsverhältnisse in der Entgeltgruppe S 14 TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst. Kann zum Zeitpunkt der Einstellung die staatliche Anerkennung noch nicht nachgewiesen werden, erfolgt die Eingruppierung zunächst bis zur Vorlage der staatlichen Anerkennung in der Entgeltgruppe S 13 TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst.
- eine Tätigkeit in Vollzeit mit 39,5 Stunden pro Woche (eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit ist möglich). Im Einzelfall kann es sein, dass die wöchentliche Arbeitszeit einer vakanten Stelle weniger als 39,5 Stunden beträgt.
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie eine Jahressonderzahlung und ein Leistungsentgelt
- einen modernen und sicheren Arbeitsplatz
- mobiles Arbeiten (in Abstimmung mit der Führungskraft)
- umfangreiche Weiterbildungsangebote sowie die Möglichkeit zur Nutzung von fünf Tagen Bildungsurlaub im Kalenderjahr
- zentrale Lage sowie gute Erreichbarkeit unserer Dienststellen
- ein flexibles Gleitzeitmodell für eine gute Work-Life-Balance
- eine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- die Chance zur Einbringung Ihrer Ideen