Vollzeit, unbefristet
Tübingen
Bes. Gr. A 11 / EG 11 TVöD
Der Landkreis Tübingen bietet erstklassige Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebens­qualität. Beste Voraussetzungen für Ihre beruf­liche Karriere in unserem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem vielseitigen Aufgabenbereich.

Das Landratsamt Tübingen sucht für die Abteilung Ordnung und Baurecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung (m/w/d) für das Sachgebiet Unterbringung von Geflüchteten

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
  • Führen von ca. 30 Mitarbeiter*innen
  • Organisation der Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Tübingen
  • Bedarfsplanung inkl. Auf- und Abbau von Unterkünften
  • Ausarbeitung und Abschluss von Mietverträgen
  • Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Landkreis
  • Zusammenarbeit mit dem Integrationsmanagement der Abteilung Flucht und Integration
  • Controlling
  • Abrechnung von Landesmitteln
Wir erwarten:
  • ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts - Public Management - bzw. Dipl. Verwaltungswirt*in (FH), Studium der Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften oder einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt*in
  • Führungskompetenz
  • Organisationsgeschick für ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum
  • die Fähigkeit, konzeptionell und analytisch zu arbeiten
  • ein hohes Maß an Entscheidungsfreudigkeit, Belastbarkeit, Kommunikationsgeschick und Teamfähigkeit
  • interkulturelle Sensibilität und Freude am Umgang mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen
  • Kenntnisse in MS Office und die Bereitschaft sich in spezielle Anwenderverfahren einzuarbeiten
  • Führerschein Klasse B

Wir bieten Ihnen:
eine unbefristete Vollzeitstelle in Bes. Gr. A 11 / EG 11 TVöD
Flexible Arbeitszeitmodelle,
Homeoffice
Betriebliche Altersvorsorge
Chancengleichheitsplan
TüCampus: Fort- und Weiterbildung
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Zuschuss zum Job-Ticket / Mobilitätsmanagement

Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber*innen berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.